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Broschüren

Vermögensschutz und Anrechnung von Vermögen auf das ALGII und das Sozialgeld unter Berücksichtigung der Neuregelungen
zum 16.04.2010

Gisela Tripp, Leiterin des ALZ und Jonny Bruhn-Tripp, Mitarbeiter im Fachbereich Erwachsenenbildung und Familienbildung im Evang. Bildungswerk Dortmund haben diese Broschüre auf aktuellem Gesetzesstand erarbeitet.

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Die Broschüre ist in gedruckter Form für eine Aufwandsgebühr
von 2,50€ im ALZ erhältlich.

Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung von Einkommen auf das ALG II/Sozialgeld

Die einkommensbezogene Bedürftigkeitsprüfung beim ALG II/Sozialgeld ist komplex und mit viel Mathematik aufgebaut.
Das ist ein Grund, einen ALG II-Ablehnungsbescheid stets nachzuprüfen und bei einem ALG II-Bewilligungsbescheid stets nachzurechnen.

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Die Broschüre ist in gedruckter Formfür eine Aufwandsgebühr
von 2,50€ im ALZ erhältlich.

Sanktionen beim Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II (überarbeitetim März 2007)

In dieser Informationsschrift wird über die vielen Sanktionsfälle und über die Art und Reichweite der Sanktionen des SGB II informiert.

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Die gedruckte Version der Broschüre kann im ALZ für eine Schutzgebühr von 3 Euro abgeholt werden.

Zwangsverrentung in Hartz IV

Konkret bedeutet dies: Hat ein «Hartz IV»-Empfänger Anspruch auf eine vorgelagerte Sozialleistung, die er trotz Aufforderung durch den «Hartz IV»-Träger nicht beantragt, so kann dieser an Stelle des Leistungsberechtigten einen solchen Antrag stellen... Die Broschüre informiert über Voraussetzungen, Auswirkungen und Hintergründe.

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Die Broschüre ist in gedruckter Formfür eine Aufwandsgebühr
von 2,50€ im ALZ erhältlich.

 



Infos

 

Wohnungsrenovierung: Welche Kosten trägt die ARGE oder das Sozialamt?

Wichtig wird dieses insbesondere bei einem Auszug aus einer Wohnung. Ob die ARGE/Sozialamt Ihnen Renovierungskosten zahlen muss, hängt in diesem Fall davon ab, ob Sie mietvertraglich zur Renovierung verpflichtet sind.

Die wichtigsten Fragen und Antworten können Sie in diesem Infoblatt nachlesen.

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Aufgefordert zum Umzug (Stand März 2010)

Wenn Ihnen die ARGE schreibt:
„... fordere ich Sie auf, unverzüglich die Senkung der Kosten der Unterkunft auf ein
angemessenes Maß vorzunehmen. Dies kann durch Umzug, Untervermietung oder
auf andere Weise erfolgen. ...“

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Kosten für die Wohnung (Kosten der Unterkunft)bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung

Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen der Grundsicherung erhalten,
steht Ihnen ein Anspruch auf Übernahme Ihrer Mietkosten zu.

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Hinweise zur Gewährung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen Bedarfs gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 09.02.2010

Wach dem o.g. Urteil sind ab dessen Verkündung unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige Bedarfe im Einzelfall schon vor Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage zu decken. Nachstehend sind die rechtlichen Voraussetzungen eines solchen Anspruchs sowie das bei der Leistungsgewährung zu beachtende Verfahren beschrieben.

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Bundesarbeitsministerium erstellt Katalog zur Härtefallregelung

Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche entschieden, dass im Rahmen der Grundsicherung in seltenen, besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Der Leistungsanspruch greift ab sofort, wenn Hilfebedürftige einen "unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben."

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Einige der Broschüren erhalten Sie auch in gedruckter Form im Arbeitslosenzentrum.

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Arbeitslosenzentrum Dortmund e.V., Leopoldstraße 16-20, 44147 Dortmund
Tel: (02 31) 81 21 24 - Fax: (02 31) 81 21 29 - Email: info(ät)alz-dortmund.de - (ät) bitte durch @ ersetzen