Hier geht´s zu Startseite
Allgemeine Infos Unsere Beratungsangebote im Überblick Sprachkurse, PC-Kurse und mehr! Unser Veranstaltungskalender Unsere Broschüren zum Download

PRESSE/MEDIEN

Rechtsänderung
Januar 2011
Gesetzesänderungen unter der Seite Bundesagentur.de
Hier klicken

Das ändert sich im neuen Jahr Hier klicken

Hartz IV Das ändert sich ab Januar, Presse Info 067 vom 15.12.2010
Hier klicken

Bildungspaket und Regelsätze Alle Informationen zur Neuregelung des SGB II
mehr unter

 

Netzwerke/Kooperation

Das Arbeitslosenzentrum Dortmund beteiligte sich am
"Dortmunder Netzwerk für Wiedereinstieg - Frauen zurück in den Beruf"
Es handelt sich um eine lokale Zusammenarbeit vieler Akteure: von der
- Agentur für Arbeit
- Beratungsstellen
- Weiterbildungsträgern
- Handwerkskammer und Wirtschaftsförderung u.a., die Frauen Unterstützung zum beruflichen Wieder-einsteig geben können. mehr unter finden Sie weitere ausführliche Informationen.
Der neue Frauenkalender
des Frauenbüros Dortmund ist erschienen. Die neueste Auflage umfasst mehr als 120 Veranstaltungshinweise für die Zeit vom 01.09.11 bis zum 31.08.12.
Das Arbeitslosenzentrum ist mit verschiedenen Veranstaltungen beteiligt. Frauenkalender

 

Infos/Infos

Armutsbericht 2011

Von Verhärtungen und neuen Trends

Bericht zur regionalen Armutsentwicklung in Deutschland 2011

Der Armutsbericht 2011 des Paritätischen Wohlfahrtsverband kann hier heruntergeladen werden.


Eine wissenschaftliche Studie von Dresdener und Leipziger Forschern stellt fest:

Die Anforderungen der Jobcenter an Hartz IV Empfänger sind oftmals unrealistisch und gesundheitsgefährdend.

mehr unter


Gesundheitsamt Dortmund

Nachricht vom
27.01.2011

Längsschnittunter-suchung Studie zeigt Ergebnisse auf
Am 27.1.2011 stellten die Kooperationspartner der Studie "Längsschnittunter-suchung der Entwicklung des BMI (Body Mass Index) Dortmunder Kinder" die aktuellen Ergebnisse der Erhebungen vor.

mehr unter


Techniker
Krankenkasse

TK- Gesundheitsreport 2010: gesundheitliche Veränderungen bei Berufstätigen und Arbeitslosen von
2000 bis 2003

- Arzneimittelverbrauch und Fehlzeiten steigen weiter an
- Zunahme von psychischen Störungen insbesondere bei Arbeitslosen

mehr unter


Der Sammelband "Gesundheit von Arbeitslosen fördern!" mit 26 Beiträgen von 44 Autoren ist als Handbuch für Wissenschaft und Praxis im Fachhochschul-verlag/Verlag für Angewandte Wissenschaften neu erschienen.

Hier klicken


Bericht zur sozialen Situation in Dortmund

Den Originalbericht können Sie hier herunterladen

Auf 380 Seiten sind der Sozialbericht und die Statistiken des Sozialstrukturatlas niedergeschrieben. Das ist zu viel und auch ein
zu trockener Lesestoff.
Die hier vorgelegten 50 Seiten sind einfacher
und schneller zu lesen.

Zum Download hier klicken

Die Ergebnisse des Sozialberichts lassen
sich mit einem einfachen Satz zusammen fassen: Wo Arbeitslosigkeit konzen-triert ist, wo Familien im Lebensunterhalt von sozialhilfetypischen Fürsorgeleistungen abhängig sind, wo die meisten Kinder leben, sind auch Armut, schlechtere Wohnver-hältnisse konzentriert.

Download Bericht Dortmund-Wickede

Download Bericht Dortmund-Scharnhorst

Infos und Neuigkeiten

 

Nutzen Sie den Dortmunder Pass

Millionen für eine soziale Stadt (WR-04.06.2011)
Zahl der Nutzer des Dortmund Passes steigt kontinuierlich - Derzeit nutzen 20.000 Dortmunder das Angebot. mehr unter

Anträge unter


Weiterbewilligungsantrag für Alg II notwendig

Bezieher von Alg II müssen einen Weiterbewilligungsantrag spätestens direkt nach Ende des vorangegangenen Bewilligungszeitraum stellen. Für Grundsicherungsbezieher gelten andere Regelungen.

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Alg-II-Bezieher einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen muss, um weiter Leistungen zu bekommen. Da ein Weiterbewilligungsantrag erst ab Tag der Antragstellung gilt, werden auch erst ab diesem Tag Leistungen bewilligt. Versäumt man also, rechtzeitig einen Antrag zu stellen, so hat man für die „antragslose“ Zeit keinen Anspruch auf Leistungen. Das Jobcenter muss allerdings rechtzeitig darauf aufmerksam machen, dass ein Bewilligungszeitraum abläuft und dass man einen neuen Antrag stellen muss. Bekommt man Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung), dann gelten andere Regelungen. Um einen Anspruch auf Leistungen zu begründen, reicht es dann aus, dass das Grundsicherungsamt Kenntnis von der Hilfebedürftigkeit hat. (BSG, Urteile vom 18.01.11, Az: B 4 AS 99/10 R und B 4 AS 29/10 R)

Keine Elterngeld Zahlungen? Hartz IV beantragen!

Dauert die Bearbeitung des Elterngeld Antrags zu lange, können betroffene Eltern Hartz IV beantragen. (31.08.2010)
Immer wieder berichten frisch gebackene Eltern, dass die Bearbeitung eines Elterngeld Antrages Monate andauert. Viele Betroffene wissen nicht, wie der finanzielle Engpass überwunden werden kann. Vor allem kann eine gefährliche Situation für das Kind entstehen, wenn die Eltern über zu geringe finanzielle Mittel verfügen, um das Neugeborene zu versorgen.

mehr unter


Diözesan-Caritasverband Münster, 13.01.2011

Wege zur Hilfe für Schwangere noch holperig

Bundesstiftung Mutter und Kind will Zusammenarbeit mit Jobcentern verbessern Umfrage zeigt viele Probleme auf. Bei den Hilfen für Schwangere läuft es auch fünf Jahre nach Einführung des neuen Sozialgesetzbuch (SGB) II noch nicht rund.
5.500 mal gab es für die Schwangerschaftsberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen Klärungsbedarf mit Jobcentern* in den ersten drei Monaten des letzten Jahres intervenieren.

mehr unter


Zusatzbeiträge für die Krankenkasse

Bezieht man Alg II, so zahlt ab Januar 2011 der Bund pauschalierte Zusatzbeiträge an die Krankenkassen. Ist die Pauschale niedriger als der tatsächliche Zusatzbeitrag, den die Krankenkasse fordert, muss der ALG-II-Bezieher die Differenz selbst zahlen, wenn die Krankenkasse das in ihrer Satzung so festlegt (§ 242 Abs. 4 SGB V in der ab Januar geltenden Fassung). Es findet also keine generelle „ Befreiung“ statt.

Wird man allein aufgrund des Zusatzbeitrages hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches II, so wird nach geltendem Recht der Anteil des Zusatzbeitrages durch den man hilfebedürftig wird, von den Jobcentern bzw. Optionskommunen übernommen(§ 26 Abs. 4 SGB II). Dazu muss ein Antrag auf ergänzendes Alg II gestellt werden und es wird eine Einkommens- und Vermögensprüfung vorgenommen.

Bei Beziehern von Grundsicherung wird deren Zusatzbeitrag weiterhin vom Sozial- bzw. Grundsicherungsamt gezahlt (§ 32 Abs. 4 SGB XII).



Zuschuss zum Schokoticket

Das von der Stadt jetzt angebotene Sozialticket nützt Kindern von Alg-II-Beziehern nichts, da es erst ab 9.00 Uhr gilt. Für Schüler allgemeinbildender Schulen kann aber beim Schulverwaltungsamt ein Zuschuss zum Schokoticket beantragt werden. Der Schulweg muss für Schüler bis zur zehnten Klasse mehr als 3,5 km, für Schüler der Oberstufe mehr als 5 km betragen. Es gibt dann für das erste Kind einen Zuschuss von 11,20 €, für jedes weitere Kind einen Zuschuss von 6,00 € zum Ticket.


Kein Sonderbedarf für Kinderkleidung

Kinder in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften haben aufgrund von Wachstum oder Verschleiß von Kleidung keinen Anspruch auf Sonderbedarf im Sinne des § 23 Abs 3 SGB II.
Das urteilte das Bundessozialgericht (Bundessozialgericht, Az: B 14 AS 81/08 R).


Wenig Strom im Regelsatz

Stromkosten werden von der ARGE nicht übernommen, weil sie bereits im Regelsatz enthalten sind.
Die Berliner Schuldnerberatungsstelle GVS weist darauf hin, dass der dort enthaltene Betrag nicht ausreicht: Alg-II-Bezieher verbringen mehr Zeit in ihrer Wohnung als Erwerbstätige und können sich keine energiesparenden Geräte leisten.
Immer mehr Alg-II-Haushalte geraten deshalb in die Schuldenfalle.


Schuldneratlas Deutschland 2010

Die Creditreform Deutschland stellt fest, dass 9,5% der Deutschen stellt fest, dass 9,5% der Deutschen überschuldet sind. Dies sind 6,49 Millionen Menschen und eine Zunahme um 300.000 im Vergleich zum Jahr 2009.

Ausführliche Informationen und der komplette Schuldneratlas unter


Das Arbeitslosenzentrum e.V. ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Internetseiten



Arbeitslosenzentrum Dortmund e.V., Leopoldstraße 16-20, 44147 Dortmund
Tel: (02 31) 81 21 24 - Fax: (02 31) 81 21 29 - Email: info(ät)alz-dortmund.de - (ät) bitte durch @ ersetzen