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Keine Elterngeld Zahlungen? Hartz IV beantragen! Dauert die Bearbeitung des Elterngeld Antrags zu lange, können betroffene Eltern Hartz IV beantragen. (31.08.2010)
Immer wieder berichten frisch gebackene Eltern, dass die Bearbeitung eines Elterngeld Antrages Monate andauert. Viele Betroffene wissen nicht, wie der finanzielle Engpass überwunden werden kann. Vor allem kann eine gefährliche Situation für das Kind entstehen, wenn die Eltern über zu geringe finanzielle Mittel verfügen, um das Neugeborene zu versorgen.
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Techniker Krankenkasse
TK- Gesundheitsreport 2010: gesundheitliche Veränderungen bei Berufstätigen und Arbeitslosen von 2000 bis 2003
- Arzneimittelverbrauch und Fehlzeiten steigen weiter an
- Zunahme von psychischen Störungen insbesondere bei Arbeitslosen
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Jobcenter übernehmen Krankenkassen-Zusatzbeiträge in bestimmten Härtefällen
Berlin: (hib/ELA/JOH) In bestimmten Fällen übernimmt der Träger der Grund-sicherung für Hilfebedürftige
die Zusatzbeiträge zur Krankenkasse. Dies schreibt die Bundesregierung in der Antwort (17/1310) auf die Kleine Anfrage der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1105), in der sie detailliert schildert, in welchen sogenannten Härtefällen
die Regelung greift.
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Urteil: Private Krankenversicherung muss übernommen werden
Das Landessozialgericht Saarland hat in einem Berufungsverfahren geurteilt, dass einem privat Versicherten, der nicht durch
den Bezug von Alg II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert wird, die vollen Beiträge zur privaten
Krankenversicherung zu zahlen sind. Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass bei freiwillig gesetzlich versicherten
Alg-II-Beziehern der volle Beitrag übernommen wird und es nicht verfassungsgemäß wäre, freiwillig gesetzlich
Versicherte einerseits, (freiwillig) privat Versicherte andererseits unterschiedlich zu behandeln.
Außerdem müssen Grundsicherungsleistungen prinzipiell bedarfsdeckend sein. Das Prinzip wäre nicht eingehalten,
wenn nicht die vollen Beiträge übernommen würden und der Versicherte so existenzbedrohend Schulden anhäufen
müsste (Az: L 9 AS 15/09, Urteil vom 13.04.10).
Bald keine KV-Zusatzbeiträge mehr für Arbeitslose?
Im Zuge der Gesundheitsreform sollen Hartz-IV-Betroffene zukünftig keine Zusatzbeiträge für die Krankenkassen entrichten müssen.
Laut Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll die Regelung ab 2011 gelten. Bislang weigern sich ARGEn in der Regel, Kosten für die
Zusatzbeiträge zu übernehmen. ALG-II-Bezieher müssen die erhobenen Zusatzbeiträge vom Regelsatz begleichen oder die Krankenkasse wechseln.
Nur wenn der Wechsel nachweislich unzumutbar ist, müssen Zusatzbeiträge von der ARGE übernommen werden.
Schulgeld nicht vergessen!
Schüler und Berufsschüler von 6-24 Jahren haben Anspruch auf eine Beihilfe für Schulmaterialien,
wenn sie oder ihre Eltern am 01.08. einen Anspruch auf Sozialgeld oder Alg II haben.
Sieben- bis Dreizehnjährige erhalten die Beihilfe automatisch im August, alle anderen müssen eine Schulbescheinigung
für das Schuljahr vorlegen.
Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, bekommen keine Beihilfe.
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Zuschuss zum Schokoticket
Das von der Stadt jetzt angebotene Sozialticket nützt Kindern von Alg-II-Beziehern nichts, da es erst ab 9.00 Uhr
gilt. Für Schüler allgemeinbildender Schulen kann aber beim Schulverwaltungsamt ein Zuschuss zum Schokoticket
beantragt werden. Der Schulweg muss für Schüler bis zur zehnten Klasse mehr als 3,5 km, für Schüler der
Oberstufe mehr als 5 km betragen. Es gibt dann für das erste Kind einen Zuschuss von 11,20 €, für jedes
weitere Kind einen Zuschuss von 6,00 € zum Ticket.
Hartz IV und Ferienarbeit
Änderung der ALGII Verordnung zum 1.Juni 2010 Das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales hat die Berücksichtigung von Einkommen für Schüler-Ferienjobbs verbessert.
Der ALGII Verordnung ist zu entnehmen, dass
siehe Text aus dem Bundesgesetzblatt
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Ferienjobs zumeist anrechnungsfrei
Schüler und Schülerinnen von allgemeinbildenden oder Berufsschulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
können während der Schulferien im Kalenderjahr bis zu vier Wochen arbeiten und bis zu 1200 € (netto) verdienen.
Ein Ferienjob muss also der ARGE gemeldet werden, das Einkommen wird aber erst ab 1200,01 € abzüglich eines Freibetrages
angerechnet. Bekommt man während der Schulferien in einem Monat nur bis zu 100 € Lohn oder Gehalt, dann zählt zwar
das Einkommen, nicht aber die Zeit für das Kalenderjahr. Haben Jugendliche jedoch einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung,
wird Einkommen aus einem Ferienjob sofort in voller Höhe angerechnet. Bei Ferienjobs sind außerdem die Bestimmungen des
Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.
Kein Sonderbedarf für Kinderkleidung
Kinder in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften haben aufgrund von Wachstum oder Verschleiß von Kleidung keinen Anspruch auf Sonderbedarf im
Sinne des § 23 Abs 3 SGB II. Das urteilte das Bundessozialgericht (Bundessozialgericht, Az: B 14 AS 81/08 R).
Wenig Strom im Regelsatz
Stromkosten werden von der ARGE nicht übernommen, weil sie bereits im Regelsatz
enthalten sind. Die Berliner Schuldnerberatungsstelle GVS weist darauf hin, dass der dort enthaltene Betrag nicht ausreicht:
Alg-II-Bezieher verbringen mehr Zeit in ihrer Wohnung als Erwerbstätige und können sich keine energiesparenden
Geräte leisten. Immer mehr Alg-II-Haushalte geraten deshalb in die Schuldenfalle.
Informationen zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
"Gesetz zur Reform der Kontopfändungsschutes" gilt ab dem 1 Juli 2010
Ausführliche Informationen
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zum Pfändungsschutzkonto.
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